Adoption ist einer von mehreren Wegen zur Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Die Rechtslage variiert je nach Land erheblich, von vollständig gleichem Zugang bis zum vollständigen Verbot.
In Europa erlauben die folgenden Länder Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare: Spanien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Schweden, Dänemark, Norwegen, Island, Finnland, Portugal, Österreich, Deutschland, Malta, Luxemburg und das Vereinigte Königreich.
Länder, in denen Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare nicht erlaubt ist, umfassen Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Slowakei und Kroatien (für gemeinsame Adoption), unter anderem.
Stiefkindadoption — wo ein Partner das biologische Kind des anderen adoptiert — ist in mehr Ländern verfügbar als die gemeinsame Adoption. Dies ist für gleichgeschlechtliche Paare mit durch Spendenzeugung gezeugten Kindern relevant.
Internationale Adoption für gleichgeschlechtliche Paare ist besonders komplex. Selbst wenn Adoption im aufnehmenden Land legal ist, werden viele Herkunftsländer Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare nicht genehmigen.
Der Adoptionsprozess umfasst unabhängig vom Typ eine Haushaltsbeurteilung, eine Wartezeit, das Matching mit einem Kind, ein Rechtsverfahren und eine Nachbetreuungsüberprüfung.
Für Paare, bei denen ein Partner Staatsbürger eines Landes mit restriktiveren Adoptionsgesetzen ist, erfordert Forum-Shopping spezialisierte Rechtsberatung.
Inlandsadoption hat in der Regel kürzere Wartezeiten als internationale Adoption. In vielen europäischen Ländern kann der Prozess drei bis sieben Jahre dauern.
Pflegschaft ist eine Option, die keine rechtliche Elternschaft erfordert und in den meisten westeuropäischen Ländern für gleichgeschlechtliche Paare verfügbar ist.
Die Zusammenarbeit mit einer Adoptionsagentur oder einem spezialisierten Anwalt mit Erfahrung in gleichgeschlechtlicher Familienadoption wird dringend empfohlen.
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