Rechte am Arbeitsplatz während einer Fertilitätsbehandlung: Was Sie wissen müssen

§ 01

Eine Fertilitätsbehandlung lässt sich nicht nach dem Arbeitsplan planen. Ultraschall um 8 Uhr morgens, Blutabnahme an einem bestimmten Zyklustag, Follikelpunktion mitten in der Arbeitswoche — alles geschieht dann, wenn es medizinisch notwendig ist, nicht wenn es praktisch wäre. Das schafft eine echte Spannung zwischen medizinischer Notwendigkeit und beruflichen Verpflichtungen.

Der rechtliche Schutz für Arbeitnehmerinnen in Fertilitätsbehandlung variiert in Europa erheblich von Land zu Land. In manchen Staaten gibt es spezifische Regelungen, in anderen muss man sich auf allgemeines Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht stützen. Dieser Artikel bietet einen Überblick — für die konkrete Situation ist immer eine Beratung durch eine Juristin oder Gewerkschaft im eigenen Land notwendig.

§ 02

Krankschreibung und Freistellung während der Behandlung

Die meisten medizinischen Eingriffe bei einer Fertilitätsbehandlung — darunter die Follikelpunktion und der Embryotransfer — sind formal medizinische Eingriffe. Das bedeutet, dass eine Krankschreibung grundsätzlich auf derselben Grundlage möglich sein sollte wie bei jedem anderen ambulanten Eingriff.

Das Problem: Fertilitätsbehandlungen umfassen viele Termine, die im engeren Sinne keine 'Eingriffe' sind — Kontrollultraschall, Blutabnahme, Beratungsgespräche. Diese lassen sich schwerer durch Krankschreibung abdecken, und Arbeitnehmerinnen verbrauchen oft Urlaubstage oder nehmen unbezahlten Sonderurlaub. Das ist besonders unfair, wenn man bedenkt, dass ein IVF-Zyklus zehn oder mehr Termine umfassen kann.

In einigen europäischen Ländern ändert sich das gerade. Spanien führte 2023 bezahlte Sonderurlaubstage für Frauengesundheit ein, einschließlich gynäkologischer Eingriffe. Portugal garantiert das Recht auf Krankschreibung bei IVF. In den Niederlanden und Belgien können medizinische Urlaubsregelungen genutzt werden. Prüfen Sie die aktuellen Regelungen in Ihrem Land.

§ 03

Vertraulichkeit: Sind Sie zur Offenlegung verpflichtet

Eine der häufigsten Fragen: Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich eine Fertilitätsbehandlung mache? Die kurze Antwort lautet: Nein. In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Informationen vertraulich, und Arbeitnehmerinnen sind nicht verpflichtet, eine Diagnose oder die Art der Behandlung offenzulegen.

Bei der Beantragung einer Krankschreibung legt man ein ärztliches Attest vor, das die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt — in der überwiegenden Mehrheit der Fälle ohne Angabe der Diagnose. Der Arbeitgeber hat kein Recht, Details über den Gesundheitszustand zu verlangen.

Das ist die Theorie. In der Praxis sehen sich viele Arbeitnehmerinnen — offen oder verdeckt — unter Druck gesetzt, die Gründe für häufige Abwesenheiten zu erklären. Wichtig zu wissen: Man kann so viel sagen, wie man selbst für richtig hält. 'Ich befinde mich in medizinischer Behandlung' ist eine vollständige und rechtlich ausreichende Antwort, die keine weiteren Details erfordert.

Wenn man sich entscheidet, dem Arbeitgeber mehr zu erzählen, ist das die eigene Entscheidung, und sie kann Verhandlungen über flexible Arbeitszeiten erleichtern. Aber man sollte das Arbeitsklima einschätzen: Leider existiert eine Stigmatisierung rund um Fertilitätsbehandlung, und nicht jede Führungskraft reagiert mit Verständnis.

§ 04

Gleitzeit und Homeoffice

Verhandlungen über flexible Arbeitszeiten für die Behandlungszeit sind einer der praktischsten Ansätze. In den meisten EU-Ländern haben Arbeitnehmerinnen das Recht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag in gutem Glauben zu prüfen — auch wenn er ihn nicht immer genehmigen muss.

Wenn Homeoffice im eigenen Beruf möglich ist, ist das oft das praktischste Format: Man kann frühmorgens Blut abnehmen lassen und dann von zu Hause arbeiten, oder zur Punktion gehen und anschließend weiterarbeiten. Viele Menschen absolvieren vollständige IVF-Zyklen ohne formale Krankschreibung, eben weil flexible Arbeitszeiten möglich sind.

Wenn der Beruf keine Flexibilität erlaubt, lohnt es sich, vorab das Gespräch mit der direkten Führungskraft zu suchen — ohne unbedingt Details preiszugeben —, um einen Teil des Terminplans anzupassen. 'Mir stehen in den nächsten zwei bis drei Monaten einige medizinische Termine bevor' reicht oft für eine praktische Einigung aus.

§ 05

Schutz vor Kündigung und Diskriminierung

Das ist rechtlich ein komplexes Feld, und die Antwort hängt vom Land ab. In mehreren EU-Staaten fällt die Fertilitätsbehandlung unter den Schutz des Antidiskriminierungsrechts aufgrund des Geschlechts oder des Gesundheitszustands — besonders in Bezug auf Frauen, da die meisten Eingriffe den weiblichen Körper betreffen.

Ein wichtiger Präzedenzfall auf EU-Ebene ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Mayr (2008): Das Gericht entschied, dass die Kündigung einer Frau nach der Follikelpunktion, aber vor dem Embryotransfer bei IVF eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne der Gleichbehandlungsrichtlinie darstellt. Dieses Urteil gilt in allen EU-Staaten, wenn auch seine praktische Anwendung variiert.

Das übergeordnete Prinzip: Wenn ein Arbeitgeber Entscheidungen trifft, die einer Arbeitnehmerin nachteilig sind und die direkt oder indirekt damit zusammenhängen, dass sie eine Fertilitätsbehandlung macht, ist das potenziell diskriminierend. In der Praxis ist es schwierig, diesen Zusammenhang nachzuweisen, und die meisten Fälle bleiben in einer Grauzone.

Was zu tun ist, wenn man Diskriminierung befürchtet: Alle Interaktionen mit dem Arbeitgeber schriftlich festhalten oder mündliche Gespräche schriftlich bestätigen. Das schafft eine Beweisgrundlage, falls sich die Situation zuspitzt.

§ 06

Partner und Vaterschaftsrechte

Der Großteil der Gesetzgebung zum Schutz bei Fertilitätsbehandlungen ist auf Frauen ausgerichtet — das spiegelt die medizinische Realität wider, dass die meisten Eingriffe den weiblichen Körper betreffen. Die Rechte von Partnerinnen (ob männlich oder weiblich) während der Behandlung sind in den meisten Ländern deutlich schwächer.

Dennoch nehmen auch Partner an Terminen teil — vor allem bei der Samenabgabe und, falls anwesend, bei der Punktion. In manchen Ländern gibt es einen speziellen IVF-Urlaub für Partner, in anderen gilt nur die allgemeine Krankmeldung. Klären Sie, was in Ihrem Land gilt.

Für gleichgeschlechtliche Frauenpaare ist die Situation besonders: Beide Partnerinnen können Abwesenheiten benötigen — insbesondere beim reziproken IVF, wo eine die Stimulation und Punktion durchläuft. Die rechtliche Anerkennung beider als gleichberechtigte Behandlungsparteien variiert je nach Land.

§ 07

Wie man das Gespräch mit dem Arbeitgeber führt

Wenn man sich entschieden hat, den Arbeitgeber über die Behandlung zu informieren — teilweise oder vollständig —, helfen einige praktische Grundsätze, das Gespräch produktiv zu gestalten.

Konkretes über die eigenen Bedürfnisse kommunizieren, nicht über das Durchgemachte. 'Ich benötige in den nächsten zwei bis drei Monaten Terminflexibilität, mit der Möglichkeit, Besprechungen zu verschieben' ist ein konstruktiver Wunsch. Die medizinischen Details sind Privatsache.

Wenn möglich, eine praktische Lösung anbieten. Wie werden Abwesenheiten kompensiert? Homeoffice zu anderen Zeiten, Umverteilung von Aufgaben, vorübergehende Anpassung der Arbeitszeiten? Arbeitgeber reagieren besser, wenn man ihnen eine fertige Lösung anbietet, nicht nur ein Problem.

Das Gespräch möglichst in einem ruhigen Moment führen — nicht am Tag der Punktion und nicht kurz nach einem negativen Testergebnis. Einen halbwegs stabilen Zeitpunkt wählen und das Gespräch im Voraus planen.

Vereinbarungen schriftlich festhalten. Wenn die Führungskraft mündlich etwas zugesagt hat — per E-Mail oder Nachricht eine schriftliche Zusammenfassung schicken. Das schützt beide Seiten.

§ 08

Die psychologische Dimension: Arbeit als Ressource und als Belastung

Für viele Menschen ist die Arbeit während einer Fertilitätsbehandlung nicht nur Verpflichtung, sondern auch Ressource. Tagesstruktur, berufliche Identität, sozialer Kontakt — das alles kann ein wichtiger Anker sein in einer Zeit, in der sich alles andere wie Ungewissheit anfühlt.

Andererseits kann Arbeit zusätzlichen Stress erzeugen — Deadlines, Dienstreisen, die Notwendigkeit, nach außen hin normal zu wirken, wenn es einem innerlich nicht gut geht. Es ist wichtig, ehrlich einzuschätzen: Hilft Arbeit gerade oder steht sie im Weg? Falls das Zweite zutrifft — Belastung reduzieren, angesammelten Urlaub nehmen oder vom Arbeitgeber angebotene psychologische Unterstützung nutzen.

EAP-Programme (Employee Assistance Programmes) werden von vielen großen europäischen Arbeitgebern angeboten. Sie sind vertraulich, für Arbeitnehmerinnen kostenlos und umfassen den Zugang zu Psychologinnen und Beratern. Wenn der eigene Arbeitgeber ein solches Programm anbietet, kann es gerade jetzt eine wertvolle Ressource sein.

§ 09

Das Wichtigste

Fertilitätsbehandlung und Arbeit schließen sich nicht aus, aber ihre Kombination erfordert Planung, Kommunikation und das Wissen um die eigenen Rechte.

Man ist nicht verpflichtet, die Diagnose zu erläutern. Man hat ein Recht auf medizinliche Vertraulichkeit und auf Krankschreibung bei medizinischen Eingriffen. Man kann flexible Arbeitszeiten beantragen, ohne die Gründe zu nennen. Und wenn man diskriminiert wurde, hat man rechtliche Mittel zur Verfügung.

Der rechtliche Rahmen in diesem Bereich entwickelt sich aktiv. Informationen über gesetzliche Änderungen im eigenen Land aktuell halten und bei Bedarf Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsspezialistin konsultieren.

§ 10

Glossar

Antidiskriminierungsgesetz — rechtliche Regelungen, die ungleiche Behandlung aufgrund bestimmter Merkmale (Geschlecht, Gesundheitszustand etc.) verbieten. In Deutschland u.a. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

EAP (Employee Assistance Programme) — Programm zur psychologischen und sozialen Unterstützung von Mitarbeitenden, das vom Arbeitgeber angeboten wird. In der Regel vertraulich und kostenlos für Beschäftigte.

Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54/EG) — wichtigstes EU-Instrument gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich Beschäftigung. Wurde vom EuGH in Fertilitätsfällen angewandt.

Indirekte Diskriminierung — eine dem Anschein nach neutrale Regelung oder Praxis, die in der Praxis bestimmte Gruppen benachteiligt.

Mayr-Urteil (C-506/06) — wegweisendes EuGH-Urteil von 2008, nach dem die Kündigung einer Frau nach der Follikelpunktion bei IVF eine Geschlechtsdiskriminierung darstellt.

Medizinische Vertraulichkeit — Grundsatz, nach dem medizinische Informationen ohne Einwilligung des Patienten nicht offengelegt werden dürfen. Im Arbeitsrecht schützt sie Arbeitnehmerinnen davor, dem Arbeitgeber eine Diagnose mitteilen zu müssen.

Zumutbare Anpassung (Reasonable Accommodation) — Pflicht des Arbeitgebers, bei besonderem Bedarf vernünftige Anpassungen der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Der genaue Umfang hängt vom nationalen Recht ab.

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