Zwei Väter, eine Eizelle: Der praktische Leitfaden zur Leihmutterschaft für schwule Paare in Europa

§ 01

Für gleichgeschlechtliche männliche Paare, die ein biologisch verbundenes Kind haben möchten, ist die Leihmutterschaft der primäre Weg. Es ist ein Weg, der funktioniert, aber komplex, teuer und stark von der Rechtsprechung abhängig ist.

Leihmutterschaft wird grob in zwei Typen eingeteilt: altruistisch (die Leihmutter erhält keine Bezahlung über die Kosten hinaus) und kommerziell (die Leihmutter wird entschädigt). Die rechtliche Verfügbarkeit variiert erheblich je nach Land.

In Europa sind die zugänglichsten Länder für gleichgeschlechtliche männliche Paare Griechenland (altruistisch, für gleichgeschlechtliche Paare seit 2024 verfügbar) und Portugal (altruistisch). Das Vereinigte Königreich erlaubt altruistische Leihmutterschaft mit einem relativ entwickelten Rechtsrahmen.

§ 02

Europäische Länder, in denen Leihmutterschaft explizit verboten ist, umfassen Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und die Schweiz. Bürger dieser Länder, die im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, stehen vor komplexen Herausforderungen bei der Anerkennung der Elternschaft.

Die Eizellspende-Komponente ist ein Standardteil der schwulen Leihmutterschaft. Einer oder beide Wunschväter können Sperma einbringen. Die Eizelle stammt von einer anonymen oder bekannten Spenderin.

Der Leihmutterschaftsprozess dauert in der Regel 18 bis 36 Monate. Schlüsselphasen umfassen: rechtliche Vorbereitung (3-6 Monate), Matching mit Leihmutter (3-12 Monate), IVF-Zyklus (1-2 Monate), Schwangerschaft (9 Monate), rechtlicher Prozess für die Staatsbürgerschaft (1-6 Monate).

§ 03

Die Kosten variieren erheblich nach Land. In Griechenland kostet ein vollständiges Programm typischerweise zwischen 80.000 und 120.000 Euro.

Staatsbürgerschaftsdokumente für das Baby sind ein kritischer Schritt nach der Geburt. Die Staatsangehörigkeit der Väter bestimmt, welche Dokumentation benötigt wird.

Die Zusammenarbeit mit einer Agentur oder einem auf internationale Leihmutterschaft spezialisierten Anwalt mit spezifischer Erfahrung mit gleichgeschlechtlichen männlichen Paaren ist unerlässlich.

§ 04

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Staaten zunehmend verpflichtet, das Eltern-Kind-Verhältnis anzuerkennen, auch wo inländische Leihmutterschaft verboten ist.

§ 05

Wichtigste Erkenntnisse

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