Spanien ist der größte Eizellspendemarkt Europas und einer der größten weltweit. 1988 verabschiedete das Land das Gesetz 35/1988 über assistierte Reproduktionstechniken — eines der ersten und umfassendsten seiner Art in Europa, zu einer Zeit, als die meisten Nachbarländer noch diskutierten, was sie überhaupt erlauben sollten. Bis Mitte der 2000er Jahre war Spanien zum unangefochtenen europäischen Marktführer im Spender-IVF geworden. Spanische Kliniken führen heute jährlich rund 35.000 Spender-IVF-Zyklen allein für ausländische Patientinnen durch — mehr als jedes andere Land des Kontinents. Hinzu kommt ein erhebliches Volumen an inländischen Behandlungen.
Das Zusammenspiel aus ausgereifter Gesetzgebung, dem größten Eizellspenderpool Europas, standardisierten klinischen Protokollen und wettbewerbsfähigen Preisen hat ein sich selbst tragendes System geschaffen, das anderswo nicht repliziert werden konnte. Spanien empfängt Patienten aus ganz Europa und darüber hinaus; eine Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz sind nicht erforderlich. Große Kliniken verfügen über dedizierte Abteilungen für internationale Patienten mit mehrsprachigen Koordinatoren.
Das Höchstalter für Empfängerinnen liegt in der Regel bei 50 Jahren — höher als in vielen anderen europäischen Ländern. Dies macht Spanien zu einem Ziel für Patientinnen, die in ihrer Heimat die Altersgrenze überschritten haben. Spanisches Recht sieht keine Mindestwartezeit oder Wohnsitzanforderung für ausländische Patienten vor.
| Faktor | Spanien | Vereinigtes Königreich | Dänemark | Tschechien |
|---|---|---|---|---|
| Spenderanonymität | Garantiert (Gesetz) | Abgeschafft 2005 | Abgeschafft 2004 | Garantiert |
| Wartezeit Eizellspende | 2–12 Wochen | 6–18+ Monate | 3–6 Monate | 1–4 Wochen |
| Max. Entschädigung | ≈€1.000 | ≈£750 | ≈7.000 DKK | ≈€900 |
| Alleinstehende Frauen | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Gleichgeschl. weibl. Paare | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja | Unterschiedlich |
| Leihmutterschaft | ✗ Verboten | Nur altruistisch | ✗ Verboten | Ungeregelt |
| Spenderin Alter | 18–35 | 18–35 | 18–35 | 18–35 |