Die Niederlande verfügen über eines der fortschrittlichsten und auf Kinderrechte ausgerichteten Rechtssysteme für assistierte Reproduktion in Europa. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist seit 2001 legal, und das Land war federführend bei der Einführung des Rechts donorgezeuger Kinder, ihre Herkunft zu kennen. Das Donordatengesetz von 2004 (Wet donorgegevens kunstmatige bevruchting) beendete die anonyme Samenspende praktisch vollständig: Alle Spender müssen im nationalen Spenderregister (SDKB) erfasst werden, und durch Samenspende gezeugte Personen dürfen ab dem 16. Lebensjahr identifizierende Informationen anfordern. Die Niederlande verbinden einen offenen Zugang zur Fertilitätsbehandlung mit starken Schutzrechten für die so gezeugten Kinder.
Die Samenspende in den Niederlanden unterliegt dem Donordatengesetz (2004). Anonyme Spenden sind nicht mehr zulässig; alle Spender müssen beim SDKB registriert sein. Donorgezeugte Personen können ab 12 Jahren nicht-identifizierende Informationen und ab 16 Jahren identifizierende Daten ihres Spenders anfordern. Spender können Widerspruch gegen die Offenlegung einlegen, doch niederländische Gerichte räumen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft in der Regel Vorrang vor dem Datenschutzinteresse des Spenders ein.
Eizellspenden sind in den Niederlanden legal und unterliegen demselben Offenidentitätssystem. Spenderinnen müssen der möglichen späteren Kontaktaufnahme durch die Kinder zustimmen. Die Wartezeiten für Eizellspenden sind erheblich, da das altruistische System die Zahl verfügbarer Spenderinnen begrenzt; viele Niederländer reisen zur Behandlung ins Ausland.
Der niederländische Ansatz spiegelt eine konsistente Philosophie wider: Das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft hat Vorrang vor der Anonymität des Spenders, und der Zugang zu familienbildenden Behandlungen sollte nicht vom Familienstand oder der sexuellen Orientierung abhängen. Das Regulierungsrahmenwerk wurde über zwei Jahrzehnte weiterentwickelt und gilt als Vorbild für Gesetzgeber in anderen Ländern.
| Behandlung / Zugang | Verfügbar | Kassenleistung | Hinweise |
|---|---|---|---|
| IVF (eigene Eizellen) | ✓ Ja | ✓ Ja | Bis 3 Zyklen; Frauen unter 43 J. |
| Spendersamen (IUI/IVF) | ✓ Ja | ✓ Ja | Nur offene Spender; über SDKB |
| Eizellspende | ✓ Ja | Teilweise | Lange Wartezeiten; Offenidentität erforderlich |
| Gleichgeschl. weibl. Paar — IVF | ✓ Ja | ✓ Ja | Gleichwertige Deckung seit 2009 |
| Alleinstehende Frau — IVF | ✓ Ja | Teilweise | Je nach Versicherungsbedingungen |
| Altruistische Leihmutterschaft | ⚠ Grauzone | ✗ Nein | Kein Rechtsrahmen; hohe Unsicherheit |
| Kommerzielle Leihmutterschaft | ✗ Verboten | ✗ Nein | Strafbar; keine Ausnahmen |
| Anonyme Spende | ✗ Verboten | — | Seit 2004 verboten |