Co-Parenting und Samenspende: das Recht in den Niederlanden

§ 01

Die Niederlande haben einen der fortschrittlichsten Rechtsrahmen für assistierte Reproduktion in Europa. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist seit 2001 legal.

Das Donordatengesetz (Wet donorgegevens kunstmatige bevruchting) von 2004 legt fest, dass durch Spende gezeugte Personen ab 16 Jahren Zugang zu identifizierenden Informationen des Spenders haben.

Rechtliche Elternschaft: Die biologische Mutter ist immer die rechtliche Mutter. Wenn sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Frau ist, wird die zweite Partnerin automatisch rechtlicher Elternteil ohne Adoption.

§ 02

Für unverheiratete gleichgeschlechtliche weibliche Paare kann die nicht-biologische Partnerin durch erkenning (Anerkennung) anerkannt werden. Seit 2019 hat das duomoederschap (Doppelmutterschaft) den Prozess vereinfacht.

Vereinbarungen mit bekannten Spendern haben in den Niederlanden eine interessante rechtliche Position. Spendet der Spender außerhalb einer Klinik und ist die Mutter alleinstehend, kann er als rechtlicher Vater anerkannt werden.

Co-Parenting-Vereinbarungen werden im niederländischen Recht nicht formell anerkannt über zwei rechtliche Elternteile hinaus. Gerichte haben jedoch das Konzept des 'Familienlebens' aus Artikel 8 EMRK angewendet.

§ 03

Die Niederlande erlauben maximal drei Personen mit gleichzeitiger elterlicher Verantwortung durch Gerichtsbeschluss.

Eizellspende ist erlaubt, aber in der Praxis stark eingeschränkt. Viele Einwohner reisen ins Ausland.

Leihmutterschaft existiert in einer rechtlichen Grauzone. Sie ist nicht verboten, aber Vereinbarungen sind nicht durchsetzbar.

§ 04

Das niederländische Familienrecht wird schrittweise reformiert, um Mehrelternity-Familien besser aufzunehmen.

§ 05

Wichtigste Erkenntnisse

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