Israel hat eine unverwechselbare rechtliche Landschaft für assistierte Reproduktion. Das Land ist weltführend bei der Nutzung von Fruchtbarkeitsbehandlungen und die Regierung subventioniert Behandlungen großzügig.
Samenspende in Israel ist standardmäßig anonym. Durch Spende gezeugte Personen haben kein allgemeines Recht auf Zugang zur Spenderidentität.
Eizellspende ist legal und durch das Eizellspendegesetz (2010) geregelt. Der Staat subventioniert sie als Teil des Behandlungspakets.
Für heterosexuelle Paare wird die Behandlung bis zur Geburt von zwei Kindern vollständig subventioniert. Alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche weibliche Paare haben seit 2021 Zugang zu subventionierter Behandlung.
Die rechtliche Elternschaft für alleinstehende Frauen, die Spendersamen nutzen, ist eindeutig: Die Mutter ist der einzige rechtliche Elternteil. Für gleichgeschlechtliche weibliche Paare können beide nach der Geburt durch ein Anerkennungsverfahren als Eltern eingetragen werden.
Co-Parenting-Vereinbarungen sind in Israel nicht formell geregelt. Der Rechtsrahmen ist wenig entwickelt.
Vereinbarungen mit bekannten Spendern tragen in Israel ein erhebliches Rechtsrisiko. Wenn die Identität des Spenders festgestellt wird, kann er als rechtlicher Vater anerkannt werden.
Leihmutterschaft in Israel ist legal, war aber bis 2021 nur für heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen verfügbar. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2021 hat sie auf gleichgeschlechtliche männliche Paare und alleinstehende Männer ausgedehnt.
Für israelische Staatsbürger im Ausland gibt es zusätzliche Überlegungen zur Anerkennung der Elternschaft.
Das israelische Reproduktions- und Familienrecht gehört zu den sich am schnellsten entwickelnden weltweit.
Tausende bauen bereits Familien nach ihren Vorstellungen.
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