Co-Parenting und Samenspende: das Recht in Frankreich

§ 01

Frankreich hat 2021 eine bedeutende Reform seines Bioethikgesetzes durchgeführt, die den Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung (PMA) auf alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche weibliche Paare ausgedehnt hat.

Seit 2021 können alle Frauen in Frankreich auf PMA zugreifen, die von der Sozialversicherung bis zum Alter von 43 Jahren erstattet wird.

Samenspende ist in Frankreich gesetzlich anonym. Kinder, die nach September 2022 geboren wurden, haben das Recht auf Zugang zu Informationen über ihren Spender im Alter von 18 Jahren. Eine nationale Behörde (CAPADD) wurde eingerichtet.

§ 02

Eizellspende ist legal und anonym. Das Gesetz von 2021 hat sie auf Frauen ausgedehnt, die noch keine Kinder hatten.

Für gleichgeschlechtliche weibliche Paare führte das Gesetz von 2021 die reconnaissance conjointe anticipée ein: Beide Partner unterzeichnen vor einem Notar vor der Geburt und werden beide ab Geburt als rechtliche Mütter anerkannt.

Vereinbarungen mit bekannten Spendern außerhalb zugelassener Kliniken bestehen in einer rechtlichen Grauzone. Der Spender kann als rechtlicher Vater anerkannt werden.

§ 03

Co-Parenting-Vereinbarungen werden im französischen Familienrecht nicht anerkannt. Rechtliche Elternschaft kann nur zwei Personen zugewiesen werden.

Alleinstehende Frauen, die PMA in Anspruch nehmen, sind der einzige rechtliche Elternteil.

Frankreich verbietet Leihmutterschaft. Im Ausland geschlossene Verträge werden in Frankreich in der Regel nicht anerkannt.

§ 04

Das französische Familienrecht entwickelt sich weiter. Familien mit komplexen Strukturen sollten sich an einen Spezialisten wenden.

§ 05

Wichtigste Erkenntnisse

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