Im Jahr 2019 verhandelte ein britisches Gericht einen Fall, der in Juristenkreisen Aufsehen erregte. Zwei Frauen — eine biologische Mutter und ihre Partnerin — hatten sich getrennt, als ihr Kind drei Jahre alt war. Die Partnerin hatte keinen rechtlichen Elternstatus: Sie hatte das Kind nie formal adoptiert, obwohl sie es in den ersten Lebensjahren hauptsächlich großgezogen hatte, während die biologische Mutter arbeitete. Eine Co-Elternschaftsvereinbarung gab es nicht.
Das Gericht konnte sie nicht als Elternteil anerkennen — es fehlte jede rechtliche Grundlage. Es konnte lediglich Fragen des Umgangsrechts prüfen. Nach zwei Jahren Verfahren erhielt sie das Recht auf regelmäßige Besuche. Nicht Elternschaft — Besuche.
Das ist keine Geschichte darüber, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat. Es ist eine Geschichte darüber, dass dieses Ergebnis längst besiegelt war, bevor die beiden den Gerichtssaal betraten.
Eine Co-Elternschaftsvereinbarung (auch Elternplan genannt) ist ein Dokument, in dem zwei oder mehr Erwachsene, die ein Kind gemeinsam erziehen wollen, ihre Absprachen schriftlich festhalten: Wer trifft welche Entscheidungen, wie wird die Zeit des Kindes aufgeteilt, wie werden Meinungsverschiedenheiten gelöst, und was passiert im Fall von Krankheit, Umzug oder Tod eines Elternteils.
Solche Vereinbarungen werden von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermaßen genutzt — ebenso von Menschen, die Co-Elternschaft ohne romantische Beziehung planen, etwa ein lesbisches Paar und ein befreundeter Samenspender oder zwei Paare, die ein Kind gemeinsam großziehen wollen.
Die Rechtskraft eines solchen Dokuments variiert je nach Land. In manchen Jurisdiktionen hat eine notariell beglaubigte Vereinbarung unmittelbare Rechtswirkung. In anderen wertet ein Gericht sie als wichtiges Indiz für den Willen der Parteien, ohne daran gebunden zu sein. In jedem Fall verändert das Vorhandensein eines solchen Dokuments die Situation grundlegend: Statt „jeder behauptet etwas anderes“ gibt es ein unterzeichnetes Dokument mit Datum und konkreten Absprachen.
Eine Vereinbarung ist kein Zeichen von Misstrauen. Sie ist der Beweis, dass man sich tatsächlich auf dasselbe geeinigt hat — solange es noch nichts zu streiten gibt.
Als erstes sollte festgehalten werden, wer im rechtlichen Sinne Elternteil ist, wer es im praktischen Sinne ist — und wie sich diese beiden Ebenen zueinander verhalten.
Dieser Abschnitt wird oft übersprungen, weil er selbstverständlich wirkt. Er ist erfahrungsgemäß derjenige, der Jahre später den meisten Konfliktstoff liefert.
Bei welchem Elternteil das Kind lebt, ist die zentrale Frage bei jeder Trennung. Wer das im Voraus regelt, beseitigt den größten potenziellen Streitpunkt.
wie oft und unter welchen Bedingungen das Kind Zeit beim zweiten (oder dritten) Elternteil verbringt — einschließlich Wochentagen, Wochenenden und Feiertagen
Der letzte Punkt gehört zu den häufigsten Konfliktquellen. Ohne klare Regelung wird jeder die Situation zu seinen Gunsten auslegen.
Elternschaft bedeutet einen kontinuierlichen Strom von Entscheidungen — von der Wahl des Kinderarztes bis zur Schulwahl, von Ernährungsfragen bis zur religiösen Erziehung. Die Vereinbarung sollte klar unterscheiden, was gemeinsam entschieden werden muss und was eigenständig geregelt werden kann.
Eine gute Vereinbarung unterscheidet zwischen „Alltagsentscheidungen“ — die derjenige trifft, bei dem sich das Kind gerade befindet — und „strategischen Entscheidungen“, die eine Abstimmung erfordern.
Geld ist nach dem Wohnort die zweithäufigste Konfliktquelle. Der Finanzteil sollte so konkret wie möglich formuliert sein.
Medizinische Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheiten: Wer hat das letzte Wort in strittigen Situationen
Das Leben verändert sich. Eine Vereinbarung, die für ein Neugeborenes perfekt passt, funktioniert möglicherweise nicht mehr, wenn das Kind sieben ist — oder wenn ein Elternteil eine neue Beziehung eingeht.
Die wichtigsten Klauseln einer Vereinbarung sind die, die man nie brauchen wird. Und die, die alles retten, wenn man sie braucht.
Eine Co-Elternschaftsvereinbarung ist kein Einheitsformular. Ihr Inhalt hängt davon ab, wie die Familie aufgebaut ist.
Wenn der Samenspender ein Freund oder Bekannter ist, der am Leben des Kindes teilnehmen möchte, muss die Vereinbarung klar festlegen: Ist er Elternteil oder Spender ohne Elternstatus? Welchen Zugang hat er zum Kind? Wie wird er genannt? Was passiert, wenn sich seine Lebensumstände ändern?
Diese Fragen unbeantwortet zu lassen ist keine Neutralität. Es ist ein aufgeschobener Konflikt.
Hier ist die Schlüsselfrage die Rolle der Leihmutter nach der Geburt. Möchte sie im Leben des Kindes bleiben? In welcher Funktion? Was wollen die Väter? Eine Vereinbarung kann sie nicht zu einer bestimmten Beziehung zum Kind verpflichten — aber sie hält die Erwartungen aller Beteiligten fest.
Zwei Paare, die gemeinsam Eltern werden möchten, ist eines der am schnellsten wachsenden Co-Elternschaftsmodelle. Die Vereinbarung ist hier besonders wichtig: vier Erwachsene mit vier Erziehungsvorstellungen und potenziell vier Beziehungssituationen, die sich im Laufe der Zeit verändern können.
Wenn der zweite Erwachsene im Leben des Kindes kein rechtlicher Elternteil ist, ist eine Vereinbarung besonders wichtig. Sie legt seine Rolle, sein Beteiligungsniveau und seine Befugnisse in Notfällen fest. Seine rechtliche Stellung bleibt begrenzt — aber das Dokument schafft Transparenz und verringert das Konfliktpotenzial.
Braucht man einen Anwalt?
Für die notarielle Beurkundung — ja. Für die erste Fassung — nicht zwingend, aber empfehlenswert. Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt weiß, welche Klauseln Gerichte in Ihrem Land ernst nehmen und welche nicht. Er kennt auch die typischen Fallstricke, die Laien beim Verfassen nicht sehen.
Wenn beide Elternteile im selben Land leben — in der Sprache dieses Landes, idealerweise notariell beglaubigt. Bei grenzüberschreitenden Situationen (ein Elternteil in Deutschland, der andere in Frankreich) sind möglicherweise zwei Fassungen mit beglaubigter Übersetzung nötig. Aufwendiger — aber rechtlich belastbarer.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Im Idealfall — vor der Empfängnis. Vor der Spenderwahl, vor dem Abschluss eines Leihmuttervertrags, vor jedem medizinischen Eingriff. Zu diesem Zeitpunkt gibt es noch kein Kind, keine Erschöpfung, keine angestauten Verletzungen — nur Pläne und Absichten. Das ist der einfachste Moment, um ehrlich miteinander zu verhandeln.
Eine australische Studie aus dem Jahr 2021, veröffentlicht im Journal of Family Studies, zeigte: Paare mit einer schriftlichen Co-Elternschaftsvereinbarung wandten sich bei einer Trennung 3,4-mal seltener an ein Gericht als Paare ohne ein solches Dokument. Die Vereinbarungen selbst hatten nicht immer unmittelbare Rechtskraft — aber ihr Vorhandensein veränderte den Charakter der Verhandlungen.
Ein Dokument schafft keine Verpflichtungen. Es schafft eine gemeinsame Sprache. Und manchmal reicht das.