Internationales Co-Parenting: Wenn zukünftige Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben

§ 04

Internationale Co-Elternschaft: Rechtliche Realitäten

Wenn Co-Eltern in verschiedenen Ländern leben, gelten die Gesetze beider Länder — oft mit Konflikten. Insbesondere: Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht können sich widersprechen.

Das Haager Übereinkommen über elterliche Verantwortung (1996) bietet einen Rahmen, wird aber nicht von allen Ländern angewendet.

ThemaTypische Komplikation
SorgerechtWelches Land ist zuständig?
UnterhaltBerechnung nach welchem Recht?
UmgangsrechtDurchsetzung über Grenzen hinweg?
NamensgebungLandesrecht kann kollidieren

Wichtig: Schließen Sie eine Co-Elternschaftsvereinbarung ab, bevor das Kind geboren wird — und notarielle Beglaubigung in beiden Ländern empfohlen.

§ 01

Einen Co-Elternteil in einem anderen Land zu finden ist möglich. Alles rechtlich so zu regeln, dass beide Elternteile Rechte am Kind haben, ist komplexer. Was man vor der Empfängnis durchdenken muss.

§ 02

Co-Parenting-Plattformen kennen keine Grenzen. Eine Person in London findet einen Partner in Berlin. Eine Frau aus Tel Aviv trifft eine Vereinbarung mit einem Mann aus Amsterdam. Ein Mann aus Paris und eine Frau aus Warschau beschließen, ein Kind gemeinsam großzuziehen, während sie in verschiedenen Ländern leben. Das geschieht — und geschieht mit zunehmender Häufigkeit.

Das Problem ist, dass das Rechtssystem mit dieser Realität nicht Schritt gehalten hat. Ein Kind, das aus internationalem Co-Parenting hervorgeht, befindet sich unweigerlich an der Schnittstelle von mindestens zwei Rechtssystemen — und diese Schnittstelle kann ernsthafte Konflikte erzeugen.

§ 03

Welche Rechtssysteme gelten

Lex patriae: In manchen Ländern — Deutschland, Italien und anderen — wird der Rechtsstatus einer Person nach dem Recht ihres Staatsangehörigkeitslandes bestimmt. Lex domicilii: In anderen Ländern — Großbritannien, USA, Australien — ist der gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend. Geburtsland des Kindes: Das Land, in dem das Kind geboren wird, begründet den anfänglichen Rechtsstatus.

§ 04

Schlüsselrechtsfragen für internationale Co-Eltern

Abstammungsfeststellung. In manchen Ländern ist die Vaterschaft (oder zweite Mutterschaft) bei Geburt automatisch. In anderen erfordert sie eine eigene Rechtshandlung. Staatsangehörigkeit des Kindes. Ein Kind mit Eltern verschiedener Staatsangehörigkeiten kann Anspruch auf doppelte oder dreifache Staatsbürgerschaft haben. Wohnsitz des Kindes und internationale Sorgerechte. Internationale Reisen mit einem Kind ohne Zustimmung des zweiten Elternteils können als Entführung gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 gelten. Unterhalt. Grenzüberschreitende Vollstreckung von Unterhalt ist eine eigene Rechtsaufgabe. Erbschaft. Wenn ein Co-Elternteil stirbt — welche Erbrechte hat das Kind im Land dieses Elternteils?

§ 05

Das Wichtigste

Internationales Co-Parenting ist eine Realität unserer Zeit. Es ist möglich, wird praktiziert und funktioniert oft gut. Aber es erfordert erheblich mehr rechtliche Vorbereitung als inländisches Co-Parenting. Je früher diese Vorbereitung beginnt, desto besser. Rechtliche Probleme, die nach der Geburt des Kindes auftreten, sind schwerer, zeitaufwändiger und kostspieliger zu lösen als die, die im Voraus bedacht wurden.

§ 06

Glossar

Internationales Privatrecht — Normengesamtheit, die Rechtsverhältnisse mit ausländischem Element regelt.
Lex patriae — Staatsangehörigkeitsprinzip: Rechtsstatus nach dem Recht des Staatsangehörigkeitslandes.
Lex domicilii — Wohnsitzprinzip: Rechtsstatus nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts.
Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung (1980) — internationaler Vertrag über die Rückgabe rechtswidrig verbrachter Kinder.
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