Im Jahr 2002 verabschiedete Griechenland das Gesetz 3089/2002 über medizinisch unterstützte Fortpflanzung — eines der fortschrittlichsten in Europa zu dieser Zeit. Es erlaubte Spender-IVF für einen breiten Personenkreis und legalisierte die altruistische Leihmutterschaft unter strengen Auflagen. In der Europäischen Union, wo Leihmutterschaft fast überall verboten oder in einer rechtlichen Grauzone ist, ist das eine einzigartige Position.
Griechische IVF-Kliniken nehmen seit langem und systematisch ausländische Patienten auf. Die Kombination aus zugänglicher Gesetzgebung, großem Spenderpool, wettbewerbsfähigen Preisen und hohem professionellem Niveau ist kein Zufall.
Das griechische Gesetz 3089/2002 setzt strenge Bedingungen für Leihmutterschaft. Die Leihmutter muss griechische oder EU-Bürgerin sein; sie darf nicht genetische Mutter sein; sie erhält keine Vergütung, nur Kostenerstattung; Alter 25 bis 50 mit eigenen Kindern; die Vereinbarung wird vor Beginn des Verfahrens gerichtlich genehmigt.
Wichtiger Vorbehalt: Das griechische Gesetz verlangt, dass die Wunscheltern ein heterosexuelles Paar oder eine alleinstehende Frau sind. Gleichgeschlechtliche Männerpaare und alleinstehende Männer haben nach griechischem Recht keinen Zugang zur Leihmutterschaft.
Die Eizellenspende in Griechenland ist einer der entwickeltsten Märkte in Europa. Anonymität des Spenders ist gesetzlich garantiert; der Spenderpool ist sehr groß — Wartezeiten sind deutlich kürzer als in Nordeuropa; Spenderinnen sind meist 18–35-jährige Frauen mit umfangreichem Screening. Kosten eines IVF-Zyklus mit Spendereizellen: 4.500 bis 7.000 Euro. Erfolgsraten in führenden griechischen Kliniken: 55–65% Lebendgeburten pro Transfer.
| Behandlung | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| IVF mit Eizellspende | €4,500 – €7,000 |
| IVF mit eigenen Eizellen | €2,500 – €4,500 |
| Leihmutterschaft (Gesamtprogramm) | €25,000 – €45,000 |
Das Wichtigste
Glossar
Altruistische Leihmutterschaft — Schwangerschaft ohne kommerzielles Entgelt, nur mit Kostenerstattung.
Spenderanonymität ist in Griechenland gesetzlich geschützt. Im Heimatland des Patienten kann die Situation jedoch anders sein. Klären Sie vorab, wie griechische Geburtsurkunden in Ihrer Rechtsordnung anerkannt werden.
Verbinden Sie sich mit Menschen, die Elternschaft auf eigene Weise planen.
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